Flugregeln sind in der Talstation und am Start- und Landeplatz ersichtlich!

 


Wir ersuchen alle Gastpiloten & Gastspilotinnen sich an die Regeln zu halten, um diesen schönen Berg auch weiterhin als Flugberg nützen zu können!

 

Speziell ist Geländenahes fliegen untersagt, um eine Beunruhigung des Wildes zu vermeiden!

 

Auch für Hike-and-Fly gilt es die vereinbarten Start- und Landeplätze zu nützen!

 


 

Startplatz U-Berg

  • Lage: Der Startplatz ist in einer Gehminute von der Seilbahn in Richtung Zeppezauerhaus zu erreichen.
  • Windsack an der Hütte. Unbedingt auf Rotoren bei Ostwind achten!
  • Gefahrenhinweis: Westlich vom Startplatz laufen die Seile der Materialseilbahn!
  • Generelles Toplandeverbot am gesamten Untersberg.

       Landeplatz

Lage: Die offizielle Landewiese befindet sich in nordöstlicher Richtung neben dem Parkplatz vom Gasthaus Esterer.

Windasack vorhanden.

Es darf auch bei hohem Gras gelandet werden.

 

Der angrenzende Parkplatz gehört zum Gasthaus Esterer.

Die Familie Esterer freut sich auf durstige Flieger und über ein freundliches Wort!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bitte aussnahmslos auf dem offiziellen Landeplatz zu landen ist!!! Bitte keine ("Not-") Landungen auf den Nachbarwiesen oder den Wiesen rundum dem Gutshof Glanegg!

 

Der Anflug auf diesen Wiesen des Schlosses Glanegg innerhalb der CTR Salzburg ist (mangels Ausnahmeregelung mit der AustroControl) nämlich verboten und stellt eine Luftraumverletzung dar. Zudem ist die Landung (mangels Zustimmung des Grundstückeigentümers) nicht gestattet und stellt eine Besitzstörung dar. Eine Landung auf den Schlosswiesen hat daher weitreichende rechtliche Folgen (bis hin zur dauerhaften Gebietssperre).

 

 

Flugregeln

  1. Herbstflugverbot (Jagdbetrieb)      vom 10. September bis 5. Oktober!
  2. Geländenahes fliegen ist untersagt, um eine Beunruhigung des Wildbestandes zu vermeiden! (nähere Informationen zu den Wildschutzzonen - Mindestflughöhe 150mGND-untenstehend)
  3. Nach dem Start NICHT nach Osten über die Dopplerwand fliegen - hier beginnt die CTR
  4. Die Grenze der CTR verläuft von der Seilbahn-Bergstation direkt zum Grenzübergang Walserberg in gerader Linie
  5. Flugzeit 2 Stunden nach Sonnennaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang
  6. Zum Landen wird in die CTR in einer Höhe von max. 200 m GND eingeflogen.                                               Ab Ortsmitte dient der sich westlich befindende "Krützersberg" als Orientierung für die maximale Flughöhe!                                 Keinesfalls den Landeplatz unnötig in Richtung Autobahn überfliegen (CTR)!!!

 


Wildschutz am Untersberg

Der Untersberg bei Salzburg ist Heimat für zahlreiche Wildtiere wie Steinwild, Rotwild und Auerhähne.

 

Grundlage für die Ausübung des Flugsports am Untersbergs ist ein langjähriger Konsens zwischen den betroffenen Grundeigentümer und Jagdberechtigten mit dem gemeinnützigen Luftikus – Flugsportclub Salzburg als verantwortlicher Fluggebietserhalter als Zeichen der wechselseitigen Wertschätzung.

 

 

Dieser Konsens enthält einfache Regeln für das Starten und Fliegen mit dem Paragleiter bzw. Hängegleiter zum Schutzder heimischen Wildtiere insbesondere im österreichischen “Naturpark Untersberg”.

 

Jede einzelne Verletzung dieser Regeln belastet das über die Jahre in vielen persönlichen Gesprächen aufgebaute wechselseitige Vertrauensverhältnis und gefährdet damit die weitere Ausübung des Flugsports nicht nur für die Mitglieder von Luftikus, sondern auch für alle Gastpiloten & Gastpilotinnen.

 

Genereller Wildschutz am gesamten Untersberg

Im gesamten Fluggebiet Untersberg gesichteten Wildtieren großräumig ausweichen.

 

Besondere Regelungen für die Wildschutzzonen

Im Bereich des Naturparks Unterberg befinden sich geschütze Wildregionen und Jagdgebiete. Die Wildschutzzone befindet sich westlich der markierten Felswände des Kühsteins und umfasst insbesondere die Schwigmühlalm, Klingeralm und Vierkaseralm/Roverkreuz.

 

In diesem Bereich gelten für Paragleiter und Drachenflieger zusätzliche folgende Wildschutzregeln:

  • Keine Überflüge unter 150 m GND (mindester Geländeabstand)!!!
  • Kein geländenahes Fliegen (wie Hangsoaren oder Thermikkreisen) - Es gilt Mindestabstand 150 m GND!!!
  • Keine Start- und Toplandungen (insbesondere auf der Skipiste, sowie im Bereich der Wildschutzzone)

Resepktvolles Miteinander

Die Almbauern und Weidmänner leben von der Alm, dem Wald und den Tieren - teils seit vielen Generationen.

Dazu kommen zahlreiche Wanderer und Bergsportler am Untersberg.

Mit den Almbauern, Weidmännern und Wanderern verbindet uns Flugsportlern die Faszination an den Berg mit ihrer vielfältigen Flora und Fauna. Ein respektvolles Miteinander ist daher Voraussetzung für den Fortbestand des lautlosen Flugsports am Untersberg.

 

Vielen Dank für Eure Beachtung und Einhaltung unserer Regeln am Untersberg, so dass wir das Fluggebiet noch viele (weitere) Jahre benutzen dürfen.