Flugregeln sind in der Talstation und am Start- und Landeplatz ersichtlich!
Wir ersuchen alle Gastpiloten & Gastspilotinnen sich an die Regeln zu halten, um diesen schönen Berg auch weiterhin als Flugberg nützen zu können!
Speziell ist Geländenahes fliegen untersagt, um eine Beunruhigung des Wildes zu vermeiden!
Auch für Hike-and-Fly gilt es die vereinbarten Start- und Landeplätze zu nützen!
Startplatz U-Berg
Landeplatz
Lage: Die offizielle Landewiese befindet sich in nordöstlicher Richtung neben dem Parkplatz vom Gasthaus Esterer.
Windasack vorhanden.
Es darf auch bei hohem Gras gelandet werden.
Der angrenzende Parkplatz gehört zum Gasthaus Esterer.
Die Familie Esterer freut sich auf durstige Flieger und über ein freundliches Wort!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bitte aussnahmslos auf dem offiziellen Landeplatz zu landen ist!!! Bitte keine ("Not-") Landungen auf den Nachbarwiesen oder den Wiesen rundum dem Gutshof Glanegg!
Der Anflug auf diesen Wiesen des Schlosses Glanegg innerhalb der CTR Salzburg ist (mangels Ausnahmeregelung mit der AustroControl) nämlich verboten und stellt eine Luftraumverletzung dar. Zudem ist die Landung (mangels Zustimmung des Grundstückeigentümers) nicht gestattet und stellt eine Besitzstörung dar. Eine Landung auf den Schlosswiesen hat daher weitreichende rechtliche Folgen (bis hin zur dauerhaften Gebietssperre).
Flugregeln
Wildschutz am Untersberg
Der Untersberg bei Salzburg ist Heimat für zahlreiche Wildtiere wie Steinwild, Rotwild und Auerhähne.
Grundlage für die Ausübung des Flugsports am Untersbergs ist ein langjähriger Konsens zwischen den betroffenen Grundeigentümer und Jagdberechtigten mit dem gemeinnützigen Luftikus – Flugsportclub Salzburg als verantwortlicher Fluggebietserhalter als Zeichen der wechselseitigen Wertschätzung.
Dieser Konsens enthält einfache Regeln für das Starten und Fliegen mit dem Paragleiter bzw. Hängegleiter zum Schutzder heimischen Wildtiere insbesondere im österreichischen “Naturpark Untersberg”.
Jede einzelne Verletzung dieser Regeln belastet das über die Jahre in vielen persönlichen Gesprächen aufgebaute wechselseitige Vertrauensverhältnis und gefährdet damit die weitere Ausübung des Flugsports nicht nur für die Mitglieder von Luftikus, sondern auch für alle Gastpiloten & Gastpilotinnen.
Genereller Wildschutz am gesamten Untersberg
Im gesamten Fluggebiet Untersberg gesichteten Wildtieren großräumig ausweichen.
Besondere Regelungen für die Wildschutzzonen
Im Bereich des Naturparks Unterberg befinden sich geschütze Wildregionen und Jagdgebiete. Die Wildschutzzone befindet sich westlich der markierten Felswände des Kühsteins und umfasst insbesondere die Schwigmühlalm, Klingeralm und Vierkaseralm/Roverkreuz.
In diesem Bereich gelten für Paragleiter und Drachenflieger zusätzliche folgende Wildschutzregeln:
Resepktvolles Miteinander
Die Almbauern und Weidmänner leben von der Alm, dem Wald und den Tieren - teils seit vielen Generationen.
Dazu kommen zahlreiche Wanderer und Bergsportler am Untersberg.
Mit den Almbauern, Weidmännern und Wanderern verbindet uns Flugsportlern die Faszination an den Berg mit ihrer vielfältigen Flora und Fauna. Ein respektvolles Miteinander ist daher Voraussetzung für den Fortbestand des lautlosen Flugsports am Untersberg.
Vielen Dank für Eure Beachtung und Einhaltung unserer Regeln am Untersberg, so dass wir das Fluggebiet noch viele (weitere) Jahre benutzen dürfen.
Brunnhausgasse 23/28
5020 Salzburg
TEL: 0681-818 569 40
1. Jänner - 28. Februar 09:00 - 16:00 Uhr
1. März - 30. Juni 08:30 - 17:00 Uhr
1. Juli - 30. September 08:30 - 17:30 Uhr
1. Oktober - 26. Oktober 08:30 - 17:00 Uhr
17. Dezember - 31. Dezember 09:00 - 16:00 Uhr
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